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Terminabsagen Shootings

Bei Absage schon vereinbarter Termine, aus Gründen, die beim Kunden liegen , berechne ich ein Ausfallshonorar des in Rechnung zu stellenden Betrages.

8 – 5 Werktage vorher: 30 % der vereinbarten Fotoshootingkosten

4 – 2 Werktage vorher: 50 % der vereinbarten Fotoshootingkosten

1 Werktag vorher: 100 % der vereinbarten Fotoshootingkosten Unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der vereinbarten Fotoshootingkosten (Zeitausfallgebühr nach § 615 BGB )

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